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Registrierung für Kryptowerte-Betreiber (BZSt)

Das BZSt hat ein Formular zur Registrierung von Kryptowerte-Betreibern freigeschaltet, die nicht nach der EU-Verordnung 2023/1114 (MiCA) zulassungspflichtig sind. Ab dem 31. Juli 2027 müssen diese Betreiber die Kryptowerte-Transaktionen ihrer Nutzer für das Kalenderjahr 2026 in aggregierter Form melden. Das BZSt empfiehlt eine frühzeitige Registrierung, um die Fristen einhalten zu können. Die Registrierungspflicht gilt nicht für Kryptowerte-Dienstleister, die bereits bei der BaFin zulassungspflichtig sind.

Quelle: NWB

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