Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Bundesrat)
Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 das "Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung" beschlossen, das voraussichtlich am 1. Oktober 2026 in Kraft tritt. Das Gesetz ermöglicht die elektronische Übermittlung von Urkunden, die die Vollstreckungsvoraussetzungen belegen, und reduziert den Formularzwang für gesetzliche Krankenkassen. Zudem plant die Bundesregierung den Aufbau einer Datenbank für Vollstreckungstitel, um die Verfahren zu vereinfachen und den Schutz der Schuldner zu gewährleisten.
Quelle: NWB