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Rückforderung der Vergütung von Corona-Testzentren (VG)

Eine Betreiberin von Corona-Testzentren muss rund 4 Millionen Euro zurückzahlen, da sie die Dokumentationspflichten der Coronavirus-Testverordnung nicht eingehalten hat. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied, dass die Rückforderung der Kassenärztlichen Vereinigung rechtmäßig ist, da die Nachprüfbarkeit der Testdurchführung über dem Vergütungsinteresse der Betreiberin steht. Zudem sind noch 48 weitere Verfahren mit einem Streitwert von etwa 23 Millionen Euro anhängig.

Quelle: NWB

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