Aktivierung von Ansprüchen aus Rückbauverpflichtungen
Der IX. Senat des BFH hat in einem Urteil vom 27. Januar 2026 die Voraussetzungen zur Aktivierung von Ansprüchen des Vermieters bei Rückbauverpflichtungen des Mieters untersucht. Die Entscheidung verschiebt den Fokus von der bilanziellen Abbildung auf Seiten des Mieters hin zur Ebene des Berechtigten und beleuchtet die Anforderungen für die Aktivierung dieser Ansprüche. Das Urteil bietet zudem Anlass zur Diskussion über das Realisationsprinzip und die korrespondierende Bilanzierung bei Mitunternehmerschaften.
Quelle: NWB