Fokus: Verbrauchsgüterkauf – Beweislastumkehr bei Mangelerscheinung
Der BGH hat in zwei Revisionsverfahren die Beweislastumkehr bei Mangelerscheinungen im Verbrauchsgüterkauf konkretisiert. Die Entscheidungen betreffen Streitigkeiten über den Kauf gebrauchter Fahrzeuge, bei denen die Vorinstanzen die Klagen aufgrund fehlender Nachweise über Mängel bei Übergabe abgewiesen hatten. Der BGH hob diese Urteile auf und stellte fest, dass bereits das Auftreten einer Mangelerscheinung innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe ausreicht, um die Vermutung der Mangelhaftigkeit zugunsten des Käufers zu aktivieren. Dies erleichtert die Durchsetzung von Gewährleistungsrechten für Verbraucher erheblich.
Quelle: NWB