Sozialversicherungsrechtliche Behandlung ausländischer Saisonarbeitskräfte
Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung ausländischer Saisonarbeitskräfte erfordert eine sorgfältige Prüfung des anwendbaren Rechts und der Beschäftigungsform, da Fehler zu Beitragsnachforderungen führen können. Saisonarbeitskräfte sind Arbeitnehmer, die für bis zu acht Monate in Deutschland beschäftigt sind, um saisonalen Arbeitskräftebedarf zu decken. Sie unterliegen dem deutschen Sozialversicherungsrecht, wobei Ausnahmen wie Entsendungen und bilaterale Abkommen bestehen. Zudem müssen Arbeitgeber die DEÜV-Meldung vornehmen und die Regelungen zum Mindestlohn sowie zur Verbeitragung von Sachbezügen beachten.
Quelle: NWB