Anpassung der Satzung für Qualitätskontrolle an das CSRD-Umsetzungsgesetz (WPK)
Der Vorstand der WPK hat Änderungsvorschläge zur Anpassung der Satzung für Qualitätskontrolle an das CSRD-Umsetzungsgesetz beschlossen und dem Beirat zur Beratung vorgelegt. Die Änderungen sollen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten im Qualitätskontrollverfahren gleichstellen und redaktionelle Anpassungen vornehmen. Der Beirat wird voraussichtlich am 19. Juni 2026 über die Vorschläge entscheiden. Eine Stellungnahme zu den Änderungen kann bis zum 12. Juni 2026 eingereicht werden.
Quelle: NWB