Anpassung der Satzung für Qualitätskontrolle an das CSRD-Umsetzungsgesetz
Der Vorstand der WPK hat Änderungsvorschläge zur Anpassung der Satzung für Qualitätskontrolle an das CSRD-Umsetzungsgesetz beschlossen und dem Beirat zur Beratung vorgelegt. Die Änderungen sollen gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten im Qualitätskontrollverfahren gleichstellen und redaktionelle Anpassungen vornehmen. Eine endgültige Fassung der Satzungsänderung wird nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens genehmigt. Stellungnahmen zu den Vorschlägen können bis zum 12. Juni 2026 eingereicht werden.
Quelle: DATEV Steuern Recht