Der Jahresabschluss bündelt zum Ende jedes Geschäftsjahres die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens: Er besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), bei Kapitalgesellschaften zusätzlich aus Anhang und Lagebericht. Dieser Leitfaden erklärt, wer bilanzieren muss, wie der Ablauf in der Kanzlei aussieht und welche Fristen gelten.
Auf einen Blick
Bilanzierungspflichtig sind grundsätzlich alle Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) – also eingetragene Kaufleute (e. K.), Personen- und Kapitalgesellschaften. Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG müssen den Jahresabschluss um Anhang und Lagebericht ergänzen.
Nicht bilanzieren müssen dagegen Freiberufler (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater) und viele Kleingewerbetreibende: Sie ermitteln ihren Gewinn über die einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Die Erstellung des Jahresabschlusses läuft typischerweise in mehreren Schritten ab:
Für die steuerliche Übermittlung kommen in der Regel die E-Bilanz (Taxonomie) und die elektronische Übermittlung über DATEV oder vergleichbare Systeme zum Einsatz.
| Pflicht | Frist |
|---|---|
| Aufstellung (Kapitalgesellschaft, kleine) | 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres |
| Aufstellung (Kapitalgesellschaft, mittlere/große) | 3 Monate nach Ende des Geschäftsjahres |
| Offenlegung im Unternehmensregister | 12 Monate nach dem Abschlussstichtag |
| Steuerbilanz / Steuererklärung | Nach den allgemeinen Abgabefristen (i. d. R. bis Ende Juli des Folgejahres) |
Die Erstellung von Jahresabschlüssen ist eine der Kernleistungen der Steuerberatung. Der Steuerberater übernimmt Buchführung, Bilanzierung und die Abstimmung mit den Finanzbehörden und haftet für die ordnungsgemäße Erstellung. Für Unternehmen ist die Zusammenarbeit mit der Kanzlei nicht nur Pflicht, sondern auch Qualitätssignal – etwa für Banken und Geschäftspartner.
Wer muss eine Bilanz erstellen?
Kaufleute nach HGB und Kapitalgesellschaften. Freiberufler und viele Kleingewerbetreibende ermitteln den Gewinn über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Was gehört zum Jahresabschluss?
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung; bei Kapitalgesellschaften zusätzlich Anhang und Lagebericht.
Bis wann muss der Jahresabschluss offengelegt werden?
Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Abschlussstichtag im Unternehmensregister offenlegen.
Wer erstellt den Jahresabschluss?
In der Praxis erstellt in der Regel der Steuerberater den Jahresabschluss und übermittelt Bilanz und GuV elektronisch an das Finanzamt.