Energie- und Stromsteuer 2026
Seit dem 1. Januar 2026 sind durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zahlreiche Änderungen in Kraft getreten. Für Betreiber dezentraler Eigenerzeugungsanlagen entfällt die bisherige standortübergreifende „Anlagenverklammerung“, was eine Neubewertung von Schwellenwerten und bestehenden Erlaubnissen zur Steuerbefreiung nach sich ziehen kann. Zudem gibt es eine Übergangspraxis, die es ermöglicht, bei vollständigem Antrag bis zum 30. Juni 2026 eine rückwirkende Erlaubnis ab dem 1. Januar 2026 zu erhalten.