Wirksamkeit einer Freistellungsklausel – Widerruf der Dienstwagennutzung (BAG)
Eine Freistellungsklausel, die es dem Arbeitgeber erlaubt, einen Arbeitnehmer im gekündigten Arbeitsverhältnis von der Arbeitsleistung freizustellen, wurde vom Bundesarbeitsgericht als unwirksam erachtet, da sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt. Das Gericht stellte fest, dass das Interesse des Arbeitnehmers an einer Beschäftigung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses überwiegt. Die Sache wurde zur neuen Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverwiesen, da dieses nicht ausreichend geprüft hatte, ob schützenswerte Interessen der Beklagten eine Freistellung rechtfertigen könnten.