Keine Bauabzugsteuer bei der Verkabelung von Fertigungsstraßen in Werkhallen der Automobilindustrie (BFH)
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bei der Verkabelung von Fertigungsstraßen in Werkhallen der Automobilindustrie keine Bauabzugsteuer anfällt. Diese Arbeiten sind nicht als Bauleistung im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu qualifizieren, da sie nicht auf ein Bauwerk bezogen sind. Das Urteil bestätigt eine umfassende Auslegung der gesetzlichen Definition von Bauleistungen.