BFH zum Erwerb eines Anteils einer Personengesellschaft durch den Treugeber vom Treuhänder
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Erwerb einer direkten Beteiligung an einer Personengesellschaft durch den Treugeber vom Treuhänder den Tatbestand des Grunderwerbsteuergesetzes erfüllt. Eine Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 GrEStG ist in diesem Fall nicht anwendbar.