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DATEV Steuern Recht · · Bauabzugsteuer

BFH: Keine Bauabzugsteuer bei der Verkabelung von Fertigungsstraßen in Werkhallen der Automobilindustrie

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bei der Verkabelung von Fertigungsstraßen in Werkhallen der Automobilindustrie keine Bauabzugsteuer anfällt. Diese Arbeiten sind nicht auf ein Bauwerk bezogen und gelten daher nicht als Bauleistung im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Die Entscheidung bestätigt eine weit auszulegende Legaldefinition des Begriffs Bauleistung.

Originalquelle: DATEV Steuern Recht →

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