BFH zur gewerbesteuerlichen Kürzung beim Betrieb von gecharterten Handelsschiffen im internationalen Verkehr
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 3 Satz 2 und 3 des Gewerbesteuergesetzes auch für Unternehmen gilt, die Erträge aus gecharterten Handelsschiffen im internationalen Verkehr erzielen. Diese Regelung stellt keine verbotene Beihilfe im Sinne des EU-Rechts dar.