Bilanzierung von Fondsetablierungskosten
Der Beitrag erläutert das BMF-Schreiben vom 19.1.2026 zu § 6e EStG und die ertragsteuerliche Behandlung von Fondsetablierungskosten. Diese Kosten für Konzeption, Gründung und Investitionstätigkeit eines Fonds gelten nach der Spezialnorm nicht als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben, sondern werden als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten fingiert. Praktisch relevant ist das vor allem für geschlossene Fonds, insbesondere in der Rechtsform der GmbH & Co. KG.