Welche Relevanz hat das Buchwertprivileg des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG für Kapitalgesellschaften?
Das Buchwertprivileg des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG könnte auch für Kapitalgesellschaften anwendbar sein, was im Widerspruch zu einer Auffassung des BFH steht. Dies wäre insbesondere relevant bei der Übertragung von betrieblichen Grundstücken in ein Stiftungsvermögen, um eine Versteuerung stiller Reserven zu vermeiden. Die Anwendung des Privilegs könnte es ermöglichen, den Wert der Zuwendung mit dem Buchwert anzusetzen.