20.000 € sind auch für einen Multi-Millionär kein Gelegenheitsgeschenk
Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz besagt, dass eine Zuwendung von 20.000 € auch für einen Multi-Millionär keine Gelegenheitsgeschenk ist und somit der Schenkungsteuer unterliegt, wenn die persönlichen Freibeträge überschritten werden. Der Kläger hat keine Revision eingelegt, weshalb das Urteil rechtskräftig ist und der Bundesfinanzhof keine Gelegenheit hat, sich zu den Voraussetzungen der Steuerbefreiung zu äußern.