BFH: Kein Arbeitslohn durch Auszahlungen aus dem Defined Contribution Pension Scheme der NATO
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Auszahlungen aus dem Defined Contribution Pension Scheme der NATO nicht als Arbeitslohn gelten. Diese Zahlungen führen lediglich zu einer nichtsteuerbaren Vermögensumschichtung.