Betriebliche Altersversorgung (Teil 2) – Fokus: Steuerrecht
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland wird durch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Förderungen unterstützt, was einen Anreiz für Arbeitnehmer darstellt, diese in ihre Altersvorsorge zu integrieren. Beiträge sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei, was die bAV zu einem attraktiven Instrument macht. Das Steuerrecht unterscheidet zwischen der Ansparphase und der Auszahlungsphase, wobei die Besteuerung nachgelagert erfolgt.