Grundsatzrevision beim BFH zum unterjährigen Kirchenaustritt und der Festsetzung der Kirchensteuer
Das Finanzgericht Münster hat in einem Urteil zur Festsetzung der Kirchensteuer bei unterjährigem Kirchenaustritt entschieden, dass die Kirchensteuer nach der aktuellen Rechtslage zeitanteilig berechnet werden muss. Es bleibt jedoch unklar, ob dieser Grundsatz auch gilt, wenn nach dem Kirchenaustritt erhebliche Einkünfte erzielt werden. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt, die derzeit beim Bundesfinanzhof anhängig ist.
Quelle: Tax News