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· Grundsteuer

Änderungen am Grundbesitz bis zum 30.4.2026 anzeigen (BayLfSt)

Das Bayerische Landesamt für Steuern weist darauf hin, dass Eigentümer von Grundbesitz bis zum 30. April 2026 gesetzlich verpflichtet sind, Änderungen an ihren Grundstücken oder Betrieben zu melden. Dies umfasst beispielsweise Änderungen der Fläche, der Nutzungsart oder eine erstmalige Denkmalschutz-Einstufung. Die Frist zur Anzeige von Änderungen im Jahr 2025 wurde einmalig verlängert, und die Meldungen können elektronisch über ELSTER oder in Papierform erfolgen. Nach der Anzeige prüft das Finanzamt die Auswirkungen auf die Grundsteuer und erlässt neue Bescheide.

Quelle: NWB

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