Verordnung zur Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung (BMF)
Das BMF hat am 8. April 2026 einen Entwurf zur Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung veröffentlicht. Unternehmensgruppen sind verpflichtet, einen Mindeststeuer-Bericht einzureichen, der nun auch Informationen zu Steuerhoheitsgebieten enthält, die qualifizierte Ergänzungssteuerregelungen umgesetzt haben. Der Entwurf ist auf der Homepage des BMF zugänglich.
Quelle: NWB