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Verordnung zur Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung (BMF)

Das BMF hat am 8. April 2026 einen Entwurf zur Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung veröffentlicht. Unternehmensgruppen sind verpflichtet, einen Mindeststeuer-Bericht einzureichen, der nun auch Informationen zu Steuerhoheitsgebieten enthält, die qualifizierte Ergänzungssteuerregelungen umgesetzt haben. Der Entwurf ist auf der Homepage des BMF zugänglich.

Quelle: NWB

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