Strafbewehrte Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Rechtsgutachten
Der Beitrag behandelt die strafrechtliche Verantwortung von Beratern, die Rechtsgutachten zur steuerlichen Unbedenklichkeit von komplexen wirtschaftlichen Vorgängen, wie Cum-Ex-Geschäften, erstellen. Es wird erörtert, dass solche Gutachten keine absoluten Freistellungen von der strafrechtlichen Verantwortung bieten und dass Berater, die falsche Auskünfte erteilen, ebenfalls strafrechtlich belangt werden können. Der 1. Strafsenat des BGH hat hierzu relevante Entscheidungen getroffen.
Quelle: NWB