Das Steuer Stellenportal & Branchenportal
Hotline 7 Tage/Woche 0800 478478020
Ausbildungsplätze kostenlos inserieren
Sie können bei uns kostenfrei Stellenanzeigen für Azubis inserieren!
>> Inserieren
· Grundsteuer

Grundsteuer – Änderungen am Grundbesitz bis zum 30. April 2026 anzeigen

Eigentümer von Grundstücken sind verpflichtet, Änderungen am Grundbesitz bis zum 30. April 2026 dem Finanzamt zu melden. Dies umfasst beispielsweise Änderungen der Fläche, der Nutzungsart oder eine Denkmalschutz-Einstufung. Ausnahmen gelten, wenn der gesamte Grundbesitz verkauft, verschenkt oder vererbt wurde. Die Anzeige kann bis zum 31. März des Folgejahres gebündelt erfolgen, wobei für 2025 eine einmalige Fristverlängerung bis zum 30. April 2026 besteht.

Quelle: DATEV Steuern Recht

← Zurück zur Übersicht Grundsteuer

Steuerarbeit.de

Der bekannte Stellenmarkt für Steuerexperten

Server: PROD-1

Version: MASTER

Kontakt

  • Hotline: 0800 478478020

  • Email: info@steuerarbeit.de

Neue Stellenangebote

Newsletter

Newsletter abonnieren,
immer informiert bleiben
zu Stellen & Neuigkeiten.