Klage gegen Rückforderung von Corona-Wirtschaftshilfen erfolglos (VG)
Das Verwaltungsgericht Gießen hat eine Klage abgewiesen, in der eine Restaurantbetreiberin die Rückforderung von Corona-Wirtschaftshilfen in Höhe von rund 600.000 € anfocht. Das Gericht stellte fest, dass eine Überkompensation vorlag, da die Klägerin durch die Hilfen besser gestellt war als in den Vergleichsmonaten des Vorkrisenjahres 2019. Die ursprüngliche Bewilligung der Hilfen war zudem unter dem Vorbehalt der endgültigen Festsetzung nach einem Schlussabrechnungsverfahren erfolgt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.