Das Steuer Stellenportal & Branchenportal
Hotline 7 Tage/Woche 0800 478478020
Ausbildungsplätze kostenlos inserieren
Sie können bei uns kostenfrei Stellenanzeigen für Azubis inserieren!
>> Inserieren

Umlage von Wärmelieferungskosten auf die Wohnungsmieter (BGH)

Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Vorschrift des § 556c BGB zur Umlage von Wärmelieferungskosten auf Mieter nicht anwendbar ist, wenn die Wohnungen zuvor durch die Mieter selbst beheizt wurden. In den vorliegenden Fällen hatten die Mietverträge keine Regelung zur Umlage der neuen Heizkosten, und die Umstellung auf eine gewerbliche Wärmelieferung stellte eine Modernisierungsmaßnahme dar. Das Gericht stellte fest, dass die Mieter durch die Zahlung der Heizkostenvorauszahlungen stillschweigend einer Umlage der Kosten zugestimmt haben könnten, was jedoch weiterer Feststellungen bedarf.

Quelle: NWB

← Zurück zur Übersicht

Steuerarbeit.de

Der bekannte Stellenmarkt für Steuerexperten

Server: PROD-1

Version: MASTER

Kontakt

  • Hotline: 0800 478478020

  • Email: info@steuerarbeit.de

Neue Stellenangebote

Newsletter

Newsletter abonnieren,
immer informiert bleiben
zu Stellen & Neuigkeiten.