Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung (BFH)
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Ansprüche aus einer Rückbauverpflichtung des Vermieters nicht aktiviert werden dürfen, solange das Entstehen des Anspruchs noch ungewiss ist. Diese Entscheidung basiert auf den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, die vorschreiben, dass Gewinne nur dann berücksichtigt werden, wenn sie realisiert sind.