Kein Arbeitslohn durch Auszahlungen aus dem Defined Contribution Pension Scheme der NATO (BFH)
Die Auszahlung des angesparten Guthabens aus dem Defined Contribution Pension Scheme der NATO wird nicht als Arbeitslohn betrachtet und führt somit nicht zu Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit. Dies stellt eine nichtsteuerbare Vermögensumschichtung dar, wie der Bundesfinanzhof in einem Urteil entschied. Das Defined Contribution Pension Scheme hat das vorherige NATO Pension Scheme zum 1. Juli 2005 abgelöst.