Kein Gewerbeertrag einer GmbH aus der Veräußerung ihres Mitunternehmeranteils an einer Projektgesellschaft (BFH)
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Gewinn einer GmbH aus der Veräußerung ihres Mitunternehmeranteils an einer Projektgesellschaft nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Dies gilt auch für Anteile an einer GmbH & Co. KG, deren gewerbliche Steuerpflicht noch nicht begonnen hat.