"Passive Entstrickung" aufgrund Inkrafttretens eines neuen DBA II (BFH)
Das Inkrafttreten eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) führt zur sogenannten passiven Entstrickung, die voraussetzt, dass Deutschland vor der Anwendbarkeit des neuen DBA das Besteuerungsrecht innehatte. Die Rechtsfolge des § 12 Abs. 1 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz tritt in der letzten juristischen Sekunde ein, bevor der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts wirksam wird.