"Passive Entstrickung" aufgrund Inkrafttretens eines neuen DBA I (BFH)
Die passive Entstrickung kann aufgrund des Inkrafttretens eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) erfolgen, was Auswirkungen auf das Besteuerungsrecht Deutschlands hat. Ein aktueller Fall betrifft die Frage, ob eine Klägerin im Jahr 2013 einen Entstrickungsgewinn versteuern muss, nachdem das DBA mit Spanien in Kraft trat. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Rechtsfolge des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG in der letzten juristischen Sekunde eintritt, bevor der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts wirksam wird.