Siebte Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung (BMF)
Das BMF hat am 8. April 2026 einen Referentenentwurf zur siebten Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung veröffentlicht. Mit dieser Verordnung sollen Ruanda, Senegal sowie Trinidad und Tobago in die CRS-Ausdehnungsverordnung aufgenommen werden, um den automatischen Austausch von Finanzkontoinformationen ab dem 30. September 2025 zu ermöglichen. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.