Eine in den Augen des Verfassers der Newsletter ärgerliche Entscheidung des BFH zu § 15a EStG
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 26. Februar 2026 entschieden, dass die Regelung zu vorgezogenen Einlagen gemäß § 15a Abs. 1a Satz 1 Alternative 2 des Einkommensteuergesetzes verfassungsgemäß ist. Diese Entscheidung wird in der Seminarreihe "Taxnews Aktuell" näher erläutert.
Quelle: Tax News