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Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (BMF)

Das BMF hat ein Schreiben veröffentlicht, das die Erhöhung der steuerfreien Mindestbeträge für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen ab dem 1. Januar 2026 regelt. Demnach wird der monatliche Mindestbetrag von 250 Euro auf 275 Euro angehoben, während der Betrag für gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeiten von 8 Euro auf 9 Euro pro Tag steigt. Diese Änderungen können bereits rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 angewendet werden.

Quelle: NWB

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