Tarifbegünstigung bei sukzessiver Abgabe von Versicherungsbeständen (FG)
Die sukzessive Abgabe von Versicherungsbeständen gegen Ausgleichszahlung unterliegt der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG. Das Finanzgericht Münster entschied, dass die Ausgleichszahlungen als Entschädigungen zu behandeln sind, was zu einer erhöhten steuerlichen Belastung führt. Die Revision gegen das Urteil ist beim Bundesfinanzhof anhängig.
Quelle: NWB