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· Einkommensteuer

Tarifbegünstigung bei sukzessiver Abgabe von Versicherungsbeständen (FG)

Die sukzessive Abgabe von Versicherungsbeständen gegen Ausgleichszahlung unterliegt der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG. Das Finanzgericht Münster entschied, dass die Ausgleichszahlungen als Entschädigungen zu behandeln sind, was zu einer erhöhten steuerlichen Belastung führt. Die Revision gegen das Urteil ist beim Bundesfinanzhof anhängig.

Quelle: NWB

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