Zur Steuerpflicht von Bestattungsleistungen (BFH)
Die Überlassung von Kühlräumen und -zellen zur Kühlung eines Leichnams ist nicht steuerfrei nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG, da diese Leistung nicht als Vermietung im Sinne der Vorschrift angesehen wird. Dies wurde durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) am 18. Dezember 2025 entschieden. Die steuerliche Behandlung dieser Bestattungsleistungen muss daher differenziert betrachtet werden.
Quelle: NWB