Entwurf für eine Siebte Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung
Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Entwurf für eine siebte Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung vorgelegt. Diese Änderung sieht die Aufnahme von Runda, Senegal und Trinidad und Tobago in die Verordnung vor, um den automatischen Austausch von Finanzkontoinformationen mit diesen Staaten ab dem 30. September 2025 zu ermöglichen. Die Voraussetzungen für die Aufnahme dieser Staaten wurden geprüft und als gegeben erachtet.
Quelle: DATEV Steuern Recht