Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften und weiteren nicht rechtsfähigen Wirtschaftsgebilden (BMF)
Das BMF hat mit einem Schreiben zur Änderung des § 2 Abs. 1 UStG Stellung genommen, wonach Bruchteilsgemeinschaften und andere nicht rechtsfähige Wirtschaftsgebilde unter bestimmten Voraussetzungen als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts gelten können. Diese Neuregelung, die seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist, ermöglicht es, dass auch nicht rechtsfähige Personengemeinschaften unternehmerische Tätigkeiten ausüben können. Die Anpassung wurde vorgenommen, um die Rechtsprechung des BFH zu überschreiben und die Rechtssicherheit zu erhöhen.
Quelle: NWB