Verordnung zur Ergänzung der Anlage A des Übereinkommens vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) plant eine Ergänzung der Anlage A des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, um den Anwendungsbereich auf die Mindeststeuer auszudehnen. Diese Maßnahme ist notwendig, um einen automatischen zwischenstaatlichen Austausch von Mindeststeuer-Berichten zu ermöglichen. Die Ergänzung wird durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft gesetzt.
Quelle: DATEV Steuern Recht