Ermäßigter Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften
Der EuGH hat entschieden, dass Sudoku-Zeitschriften, die bestimmte Anforderungen erfüllen, dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Diese Zeitschriften fallen unter die Position 4902 des Zolltarifs, während Sudoku-Bücher weiterhin in die Position 4911 eingeordnet werden. Bei Unsicherheiten zur Abgrenzung kann eine unverbindliche Zolltarifauskunft eingeholt werden. Die Regelungen gelten auch für offene Fälle und es wird nicht beanstandet, wenn der Regelsteuersatz angewendet wird, solange beide Parteien übereinstimmen.
Quelle: DATEV Steuern Recht