Führt die Aufnahme von Kindern in der vermögensverwaltenden Personengesellschaft der Eltern - bei Schulden der Gesamthand - zu einer unentgeltlichen Übertragung des Vermögens auf die Kinder
Die Aufnahme von Kindern in die vermögensverwaltende Personengesellschaft der Eltern könnte bei bestehenden Schulden der Gesamthand zu einer unentgeltlichen Übertragung des Vermögens auf die Kinder führen. Diese Rechtsfrage wird in der Literatur unterschiedlich bewertet, wobei einige Kommentare vorsichtige Äußerungen zur Unentgeltlichkeit machen. Der Verfasser des Beitrags sieht die positive Stellungnahme in der Kommentierung mit großer Zurückhaltung, da sie auf zurückhaltenden Formulierungen anderer Autoren basiert.
Quelle: Tax News