Änderung des AEAO zu digitalen Steuerbescheiden durch BMF-Schreiben v. 27.2.2026
Das BMF hat am 27. Februar 2026 Änderungen im AEAO zu digitalen Steuerbescheiden veröffentlicht. Die elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten wird nun als gesetzlicher Regelfall mit der Möglichkeit eines Widerspruchs geregelt, was eine Abkehr vom bisherigen Zustimmungsmodell darstellt. Zudem wurde die frühere Auffassung, dass für den Antrag auf postalische Bekanntgabe kein Formerfordernis besteht, gestrichen, was Fragen zur zukünftigen Handhabung aufwirft.
Quelle: NWB