Möglichkeiten und Grenzen der Gewährung von Arbeitsentgelt in Kryptowerten
Die Gewährung von Arbeitsentgelt in Kryptowerten gewinnt an Bedeutung, insbesondere bei jüngeren Arbeitnehmern. Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der rechtlichen Situation zur Entlohnung in Kryptowerten beschäftigt. Grundsätzlich muss das Arbeitsentgelt in Euro berechnet und ausgezahlt werden, jedoch sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Sachbezüge, wie Kryptowährungen, als Teil des Arbeitsentgelts zulässig.
Quelle: NWB