Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wurde 2008 als deutsche Antwort auf die britische Limited eingeführt und hat sich zu einer etablierten Rechtsform für Existenzgründer entwickelt. Bei der Gründung sind das Musterprotokoll und die Möglichkeit der volldigitalen Gründung per Videobeurkundung zu beachten. Zudem gelten strenge Regelungen zur Kapitalaufbringung, wie das Volleinzahlungsgebot und das Verbot von Sacheinlagen. Fehler bei der Firmierung können zu persönlicher Haftung des Handelnden führen.
Quelle: NWB