Steuerbegünstigung von Vereinen wird geprüft (LfSt)
Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz informiert, dass steuerbegünstigte Vereine, die keine steuerliche Beratung haben, ihre Steuererklärung bis zum 31. Juli 2026 einreichen müssen. Die Finanzämter prüfen alle drei Jahre, ob die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt sind, und viele Vereine werden ein entsprechendes Informationsschreiben erhalten. Bei geringen Einnahmen kann eine vereinfachte Überprüfung der Steuerbefreiung erfolgen, wobei bestimmte Unterlagen nicht eingereicht werden müssen.
Quelle: NWB