Nachweis für Wiederverkäufer von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (USt 1 TQ)
Das Bundesministerium der Finanzen hat ein neues Vordruckmuster (USt 1 TQ) für den Nachweis von Wiederverkäufern von sonstigen Leistungen im Bereich der Telekommunikation veröffentlicht. Unternehmer, die als Wiederverkäufer gelten, müssen eine gültige Bescheinigung vom Finanzamt vorlegen, die maximal drei Jahre gültig ist. Änderungen im Vordruck betreffen vor allem redaktionelle Anpassungen und den Wegfall bestimmter Felder. Der Nachweis kann auf Antrag oder von Amts wegen erteilt werden und ist Voraussetzung für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
Quelle: DATEV Steuern Recht