Grundsatzentscheidung des BFH zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen
Der BFH hat in einer Grundsatzentscheidung klargestellt, dass eine Vorauszahlungsrechnung auch ohne den Hinweis "Vorkasse" als vorsteuerabzugsberechtigt gilt, wenn erkennbar ist, dass sie für eine zukünftige Leistung ausgestellt wurde. Zudem ist das Recht auf Vorsteuerabzug aus einer Vorauszahlung nur gegeben, wenn der Rechnungsempfänger zum Zeitpunkt der Zahlung davon ausgeht, dass die Leistung noch zu erbringen ist.
Quelle: Tax News