Erstmaliger Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft (BFH)
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der erstmalige Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft durch eine zuvor nicht beteiligte Person den Tatbestand des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG erfüllt, sofern die weiteren Voraussetzungen gegeben sind. Dies gilt insbesondere, wenn innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand so verändert wird, dass mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen.
Quelle: NWB