Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland (BMF)
Das BMF hat ein neues Muster für die Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland nach § 13b Abs. 7 Satz 5 UStG veröffentlicht. Die Bescheinigung muss vom leistenden Unternehmer bei seinem zuständigen Finanzamt beantragt werden und hat eine Gültigkeitsdauer von maximal einem Jahr. Änderungen im Vordruckmuster betreffen redaktionelle Anpassungen und den Wegfall bestimmter Felder. Das neue Muster ersetzt frühere Versionen und ist auf der Homepage des BMF verfügbar.
Quelle: NWB